RPG bewilligt werden kann. 5a) Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Bauvorhaben weder raumplanerisch noch umwelt- und gewässerschutzrechtlich als bewilligungsfähig einzustufen ist und die vorinstanzlichen Entscheide zu schützen sind. Departement Bau und Volkswirtschaft, 16.03.2016 1551 Bauen ausserhalb der Bauzone. Anbau eines landwirtschaftlichen Unterstands. Voraussetzungen der Verfügung von Auflagen und Bedingungen. Mangelnde Überprüfung der Betriebsnotwendigkeit und Interessenabwägung. Rückweisung an die Vorinstanz zur ergänzenden Abklärung und Neubeurteilung.