A. Verwaltungsentscheide 1550 verschärft werden. Da auf den betroffenen Parzellen die Lärmempfindlichkeitsstufe III gilt, müsste der Lärm des Spielplatzes jedoch über den Lärm eines mässig störenden Betriebes hinausgehen, damit die Emissionsbegrenzungen verschärft werden könnten. Departement Bau und Volkswirtschaft, 19.10.2016 1550 Bauen ausserhalb der Bauzone. Geländeaufschüttung. Vorliegend liegt keine Bodenverbesserungsmassnahme vor. Die Aufschüttung kann nicht als zonenkonform qualifiziert werden und diese erweist sich nicht als standortgebunden. Verneinung der Bewilligungsfähigkeit.