Darstellungen der Ereignisse durch die involvierten Personen hervor. Jedoch kann der Anklageschrift nicht entnommen werden, was sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ereignet haben soll. Damit bleibt auch unklar, was dem Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft genau vorgeworfen wird. Nach dem Gesagten hat die Staatsanwaltschaft zuerst den (rechtlich relevanten) Sachverhalt zu behaupten. Danach wird durch das Gericht zu prüfen sein, ob diese Behauptungen bewiesen sind. Die Anklage ist zur Berichtigung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. 2. Schlusseinvernahme In umfangreichen und komplizierten Vorverfahren befragt gemäss Art.