Rückwirkende Anrechnung eines hypothetischen Einkommens im Eheschutzverfahren. Unentgeltliche Rechtspflege. Klageänderung. Im erstinstanzlichen Verfahren wurde kein Antrag auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gestellt. Das entsprechende Begehren im Rechtsmittelverfahren ist daher als Klageänderung zu qualifizieren.