Dabei entfielen Fr. 10‘000.00 auf die Beseitigung der Mängel (Wassereintritt, Schimmel, Grösse des Gartens), Fr. 1‘431.40 auf die Mietzinsherabsetzung wegen der Pfeifgeräusche, Fr. 34‘110.00 auf die Mietzinsherabsetzung wegen der Mängel „Wassereintritt, Schimmel sowie Grösse des Gartens“ und Fr. 2‘338.40 auf die Schadenersatzforderung (beschädigtes Kellergestell). Zunächst ist festzustellen, dass die Schadenersatzforderung und die Forderungen unter den Themen „Grösse des Gartens“ und „Pfeifgeräusche“ keinen Zusammenhang mit dem Gutachten haben. Die Vorinstanz hat diese Forderungen abgewiesen; die Beschwerdeführer sind in diesen Punkten klar unterlegen.