Felix Meier-Dieterle, in: Daniel Hunkeler [Hrsg.], Kurzkommentar Schuldbetrei- bungs- und Konkursgesetz, 2. A., Basel 2014, N 4 zu Art. 279). Nichtig ist die Ausstellung eines Verlustscheines, ohne dass eine Pfändung oder Verwertung durchgeführt wurde (BGE 125 III 337; Amonn/Walther, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9. A., Bern 2013, Rz. 37 zu § 6). A. liess wegen ausstehender Ratenzahlungen gegen D. die Betreibung an dessen damaligem Wohnort in B. einleiten. Das Betreibungsamt teilte dem Gläubiger daraufhin am 6. August 2007 mit, dass es dem Begehren keine Folge leisten könne, weil der Schuldner B. verlassen habe. Ihnen sei der neue Aufenthalt nicht bekannt.