O., S. 37-39). Zur Begründung führte der Regierungsrat im Wesentlichen aus, eine Ausdehnung wäre Ausdruck eines Misstrauens gegenüber den gewählten Behörden und die Anliegen der Vereinigungen bekämen dadurch ein Übergewicht. Zudem würden die kommunalen und kantonalen Behörden jeweils von sich aus die Zusammenarbeit mit den Organen des Natur- und Heimatschutzes suchen. Ohne umfassende Einsprachelegitimation würden die ideellen Organisationen auch von den Bauherren als Partner und nicht als (potentielle) Gegner betrachtet. Dass die Behörden die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes ernst nähmen, ergebe sich daraus, dass sie weiterhin Eingaben mit der blossen Bedeutung von kriti-