des Abs. 2 sowohl die erste (vgl. Abl. 2002, Nr. 45, S. 986) als auch die zweite Lesung unverändert (vgl. Abl. 2003, Nr. 20, S. 520). In der Volksdiskussion wurde zwar eine generelle Streichung des Verbandsbeschwerderechts in Abs. 2 beantragt, aber dieser Antrag wurde in der Folge durchwegs abgewiesen (vgl. Auswertung der Volksdiskussion, in: Bericht des Regierungsrates zur 2. Lesung vom 25. März 2003, Beilage 10.1.3, S. 2, sowie Bericht und Anträge der vorberatenden parlamentarischen Kommission vom 14. April 2003 zuhanden der 2. Lesung Kantonsrat, Beilage 10.2, S. 7).