111 Abs. 2 BauG überführt. Während die Legitimation der ideellen Vereinigungen im Kanton ursprünglich "gegen Schutzzonenpläne und Zonenpläne" gegeben war, ist sie seit dem 1.1.2004 gegen Schutzzonenpläne und Schutzverordnungen nach Art. 79 ff. sowie gegen Zonenpläne nach Art. 14 und 18 BauG gegeben. 2.4 Das DBU verneinte die Legitimation des Heimatschutzes in enger Anlehnung an diesen Wortlaut und hielt dafür, im vorliegenden Fall seien dessen Einsprache und Rekurs gegen ein Bauvorhaben und nicht gegen einen Planerlass oder eine Schutzverordnung i.S.v. Art. 111 Abs. 2 BauG gerichtet.