matschutzes, wies aber seine Einsprache ab und bewilligte das Bauvorhaben. Auf den gegen diesen Entscheid erhobenen Rekurs des Heimatschutzes trat das Departement Bau und Umwelt (DBU) nicht ein. Vor Obergericht beantragt der Heimatschutz, dieser Nichteintretensentscheid sei aufzuheben und die Sache sei zur materiellen Behandlung an das DBU zurückzuweisen. Das Obergericht weist die Beschwerde ab.