Die Rekurrentin beabsichtigt, das bestehende Gebäude Assek. Nr. X zu landwirtschaftsfremden Wohnzwecken zu nutzen, was offenbar seit der faktischen Betriebsaufgabe im Jahr 2013 durch die Bewohner bereits der Fall ist. Bei dieser Zweckänderung handelt es sich im Vergleich zum ursprünglichen bewilligten Wohn- und Ökonomiegebäude nicht um eine Nutzungsart, welche von der ursprünglichen Nutzungsart grundlegend abweicht. Mit der Nutzungsänderung sind keine baulichen Massnahmen verbunden und es ist auch keine Erweiterung der bestehenden Erschliessung geplant (Art. 43a lit. b und c RPV).