Im Ergebnis konnte das Departement insgesamt nicht den Eindruck gewinnen, dass es der Schutz des Gebäudes verunmöglichen würde, die Räumlichkeiten durch bauliche Massnahmen den Bedürfnissen der Gesuchsteller anzupassen. Die mit Schreiben vom 21. Juli 2015 eingereichte Offerte vermag zudem keine unverhältnismässige Differenz zwischen Abbruch/Neubau und Sanierung zu belegen, zumal darin die Kosten eines Neubaus nicht aufgeführt sind. c) Im vorliegenden Fall kommt entscheidend dazu, dass die Schutzwürdigkeit des Gebäudes nicht einmal von den Gesuchstellern in Frage gestellt wird.