Gemäss Aussage des Denkmalpflegers wäre es möglich, den Kellerboden abzusenken, das Fundament zu untergiessen und auch die Höhe der Wohnräume im Erdgeschoss und Obergeschoss anzupassen. Dabei ist sich das Departement Bau und Umwelt durchaus bewusst, dass für die Gesuchsteller aufgrund der überdurchschnittlichen Körpergrösse von S.R. ein Neubau zweckmässiger wäre. Weder die Ausführungen der Gesuchsteller noch die Eindrücke des Augenscheins vermochten jedoch zu belegen, dass eine bedürfnisgerechte Sanierung unter Aufrechterhaltung des Schutzes nicht möglich ist, zumal die Gesuchsteller ausdrücklich eine externe Machbarkeitsexpertise abgelehnt haben.