Das Gebäude Assek. Nr. X bzw. die Parzelle Nr. Y der Gesuchsteller liegt in der Landwirtschaftszone L. der Gemeinde S. und wird von einer Landschaftsschutzzone überlagert. Im kantonalen Schutzzonenplan ist das Gebäude Assek. Nr. X als Kulturobjekt Nr. Z unter Einzelschutz gestellt. Innerhalb des Gemeindegebiets von S. ist dieses als eines von sechs Bauernhäu- 12 A. Verwaltungsentscheide 1537