Es ist im Weiteren dem Planungsamt darin zuzustimmen, dass aufgrund der vorbestehenden Anlage durch das Bauvorhaben kein zusätzliches Nichtbauzonenland in Anspruch genommen wird. Insofern erscheint ein neuer Standort auf den naheliegenden Strommasten der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) nicht als geeigneter, zumal diese – soweit ersichtlich – ebenfalls ausserhalb der Bauzone liegen, womit ein diesbezüglicher Antennenstandort zu einer zusätzlichen Zweckentfremdung führen würde. Insgesamt erweist sich der bestehende Standort aufgrund einer Gesamtsicht unter Beachtung aller massgebenden Interessen damit als wesentlich geeigneter als ein Standort