Zudem ist bei einem Ferienhaus auch eine weniger regelmässige Frequentierung durch Handwerker, Lieferanten und Besucher zu erwarten. Zur Ermittlung der für ein Ferienhaus notwendigen Anzahl an Parkplätzen können Art. 21 des Baureglements der Gemeinde G. sowie die Norm SN 640 281 der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) „Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen“ vom 1. Februar 2006 herangezogen werden. Gemäss Art. 21 Abs. 3 des Baureglements benötigen Einfamilienhäuser zwei Abstellplätze oder Garagen. Für besondere Nutzungen verweist das Baureglement auf die Richtwerte der VSS-Norm SN 640 281. Die VSS-Norm sieht in Ziff. 9.2 vor, dass für Spezialfälle wie Al-