Ausgehend von diesen Prämissen ist gestützt auf die heute vorliegenden Untersuchungsergebnisse der Sachverhalt nicht klar und vollständig und es sind allenfalls weitere Untersuchungshandlungen vorzunehmen. Es wird der Staatsanwaltschaft überlassen, die aus ihrer Sicht für ein umfassendes Untersuchungsergebnis notwendigen Beweismittel zu erhe-