B. Gerichtsentscheide 3640 Aus dem Gesagten ergibt sich, dass vorab die Sichtverhältnisse abzuklären sind. In einem weiteren Schritt wird zu klären sein, welches die richtige Reaktion des Beschuldigten hätte sein müssen, wenn er die Kinder rechtzeitig gesehen hätte. Zu fragen ist dann als nächstes, ob der Unfall auch mit dieser korrekten Reaktion passiert wäre und wenn ja, mit welchen (eventuell geringeren) Verletzungsfolgen des Kindes (vgl. Urteil BGer 6B_313/2011, E. 2.4.6).