Strafantrag. Grundsätze für die Prüfung, ob ein gültiger Strafantrag nach Art. 30 Abs. 1 StGB vorliegt. In casu bejaht. Aus den Erwägungen: Strittig ist, ob auch bezüglich der behaupteten Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) von einem gültigen Strafantrag auszugehen ist. 129