So hat das Kantonsgericht Graubünden in seinem Urteil vom 17. Mai 1973, dem ebenfalls ein tödlicher Unfall im Strassenverkehr mit einem vierjährigen Kind zugrunde lag, festgehalten, dass die Bestimmungen des SVG und der VRV inner- und ausserorts gleichermassen anwendbar seien (Praxis des Kantonsgerichts, PKG 1973, S. 79). Dem ist im Sinne einer allgemeinen Bemerkung beizufügen, dass es sich beim vorliegenden Fall nicht um den „klassischen“ Fall handelt, dass plötzlich und unerwartet ein Kind zwischen zwei am Strassenrand parkierten Autos hindurch auf die Strasse rennt, sondern um Kinder auf einer geraden und übersichtlichen Strecke, die die Strasse von links nach