B. Gerichtsentscheide 3639 3639 Einstellung Strafverfahren. Grundsätze, die bei einer Einstellung nach Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO zu beachten sind. In casu ist eine Sorgfaltspflichtverletzung des Beschuldigten nicht offensichtlich nicht gegeben, so dass Anklage beim zuständigen Gericht zu erheben ist.