– die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, er habe sich von November 2006 bis zum 17. Mai 2010 insbesondere der Widerhandlung gegen das AHVG schuldig gemacht, indem er sich der Beitragspflicht zur Alters- und Hinterlassenenversicherung entzogen habe. Darüber hinaus legt man ihm zur Last, Arbeitnehmerbeiträge zweckentfremdet zu haben. In der Anklageschrift werden bei beiden Tatbeständen nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale erläutert. Wie bereits unter Ziffer 5 aufgeführt, wäre jedoch jedes einzelne Merkmal zu nennen und mit einer Sachverhaltsbehauptung zu umschreiben.