5 fehlen offensichtlich eine oder allenfalls auch mehrere Seiten. Die Akten sind somit nicht vollständig; – weiter befinden sich in den Akten diverse Unteraktenstücke, welche nicht nummeriert sind (zum Beispiel in den Dossiers 60, 62 und teilweise 63); – die Herkunftsangabe ist bei verschiedenen Aktenstücken nicht ersichtlich (zum Beispiel bei den act. 1.11, 1.14, 1.15. 1.17, 1.21 und 1.23); – bezüglich der angeklagten Tatbestände des Entzugs von der Beitragspflicht zur Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie auch der Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen lässt sich keine voll-