Ob der angefochtene Entscheid durch ein Kollegialgericht oder einen Einzelrichter getroffen wurde, spielt dabei keine Rolle (Niklaus Schmid, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. A., Zürich/St.Gallen 2013, N 2 zu Art. 65; Adrian Jent, Strafprozessordnung, Basler Kommentar, Basel 2011, N 2 zu Art. 65). Vorliegend stellt sich somit die Frage, ob es sich bei der Verfügung des Einzelrichters des Kantonsgerichts vom 29. Juli 2013 um einen verfahrensleitenden Entscheid handelt oder nicht bzw. ob dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde überhaupt ergriffen werden kann.