Am 4. März 2013 stellte die Staatsanwaltschaft die Anklageerhebung an das Kantonsgericht in Aussicht, wobei das Strafverfahren in der Zwischenzeit auf Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren ausgedehnt worden war. Am 9. Juli 2013 ging mit interner Post die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 4. Juli 2013 gegen X. wegen Vergehen gegen das AHVG (Entziehen von der Beitragspflicht und Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen) sowie Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden ein.