Ausserdem wurden X. die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 1‘275.00 auferlegt. Gegen diesen Strafbefehl liess X. am 17. August 2012 durch seinen Verteidiger Einsprache erheben. Am 14. Februar 2013 wurde der Beschuldigte erneut durch die Staatsanwaltschaft einvernommen. Am 4. März 2013 stellte die Staatsanwaltschaft die Anklageerhebung an das Kantonsgericht in Aussicht, wobei das Strafverfahren in der Zwischenzeit auf Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren ausgedehnt worden war.