ähnlich: Urteile BGer 5D_112/2013, E. 2.2.1 f., 5A_155/2013, E. 1.4, 1C_142/2012, E. 2.1 ff.): „Es ist Aufgabe des Gerichts, in jedem Einzelfall ein effektives Replikrecht der Parteien zu gewährleisten. Hierzu kann es einen zweiten Schriftenwech- 118 B. Gerichtsentscheide 3637