206 Abs. 1 ZPO wird hingegen in jenen Bestimmungen nicht geregelt. Die Meinungen in der Literatur über das in diesem Fall zur Verfügung stehende Rechtsmittel waren bis vor kurzem geteilt, wobei sich die allermeisten dafür aussprachen, dass entweder die Berufung oder die Beschwerde möglich sein müsse (u.a. Annette Dolge, Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden und anderen prozessleitenden Entscheiden, in: Annette Dolge [Hrsg.], Zivilprozess – aktuell, S. 52 ff.; Urteil OGer ZH, in: ZR 110 [2011], Nr. 34).