So war es, wie vorstehend ausgeführt, am 17. Dezember 2010 im Lokal der G. GmbH nicht möglich, stehend Poker zu spielen (vgl. vorstehende Erwägung 2.2.2). Von insgesamt 41 Turnierteilnehmern leisteten denn auch deren 39 den Einsatz von Fr. 20.00 bzw. die sog. Stuhlmiete. Sodann beruft sich der Beschuldigte auf eine zweite E-Mail-Auskunft von A. von der ESBK vom 14. April 2011, worin es um eine Anfrage von M. betreffend Durchführung von „Freeroll-Pokerturnieren“ an der Züspa ging.