Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Der Beschuldigte hat vor der Einzelrichterin des Kantonsgerichts auf deren Vorhalt, dass es laut Akten Sachpreise zu gewinnen gegeben habe, geantwortet, das seien gesponsorte Preise gewesen, aber nicht speziell für die- 101 B. Gerichtsentscheide 3632