SBG qualifiziert worden. Das Bundesgericht habe mit seinem Urteil BGE 136 II 291 eine von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) erlassene Qualifikationsverfügung, welche die darin beschriebene Pokervariante als Geschicklichkeitsspiel qualifiziert habe, aufgrund von Mängeln 99 B. Gerichtsentscheide 3632