Sachverhalt: Am 21. November 2008 wurde die G. GmbH mit Sitz in H. in das Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingetragen. Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung ist S., dessen Bruder, D., Gesellschafter und Geschäftsführer, beide mit Einzelunterschriftsbefugnis. Am 20. Mai 2010 entschied das Bundesgericht, dass das Pokerspiel, darunter die Variante Texas Hold’em, als Glücksspiel zu qualifizieren ist (BGE 136 II 291). S. und D. führten am 17. Dezember 2010 in den Räumlichkeiten des Pokerclubs G. in H. ein Pokerturnier („Abschluss Freeroll“) der Spielvariante „Texas Hold’em No Limit“ durch. An diesem Turnier spielten 46 Personen Poker.