Am 15. Januar 2009 stellte S. von der Klägerin Dr. T AG, V. und R. von der Beklagten A. AG den H. vor. Eine von der Klägerin ausgearbeitete „Offerte zur Suche eines Investors/von Investoren für die Firma A. AG“ vom 10. Februar 2009 wurde von der Beklagten per Mail vom 16. Februar 2009 wegen des darin geforderten „Disclaimers vor einem erfolgreichen Abschluss“ abgelehnt. Als Entschädigung wurde der Klägerin eine Kommissionszahlung im Erfolgsfall angeboten. Weitere Treffen zwischen S., H. und Verantwortlichen der A. AG fanden statt.