B. Gerichtsentscheide 3631 an der vom Gutachter erfassten Örtlichkeit und die Blumentröge an den sich aus den Fotografien ergebenden Stellen befinden. Im Übrigen hat der Gutachter nur einen minim erhöhten Platzbedarf ermittelt, der innerhalb der notwendigen Reserve bzw. Toleranz liegt. OGP, 17.07.2014 3631 Mäklervertrag. Art. 412 Abs. 1 OR. Kausalität zwischen Mäklertätigkeit und Vertragsabschluss (Art. 413 Abs. 1 OR). In casu verneint, weshalb ein Mäklerlohn nicht geschuldet ist.