Der Anschluss an die B.-Strasse, also die nordwestseitliche Kathete des Dreiecks, weist eine Länge von rund 5 Metern auf (Der Berufungsbeklagte hat den gleichen Wert berechnet. Der vom Berufungskläger ermittelte Wert von 7.5 Metern erweist sich als falsch). Die Länge der Hypotenuse (gestrichelte Linie im Plan gemäss Mutationsurkunde Nr. 2619) beträgt rund 10 Meter. Weil 92 B. Gerichtsentscheide 3630