90 B. Gerichtsentscheide 3630 die Benützung der gemeinschaftlichen Zufahrt, exklusive der Garagenvorplätze auf beiden Liegenschaften. Die Mutationsurkunde Nr. 2619 bildet einen integrierenden Bestandteil zu diesem Dienstbarkeitsvertrag. Am Unterhalt der gemeinsamen Zufahrt, exklusive Garagenvorplätze, haben sich die jeweiligen Eigentümer gemeinsam je zur Hälfte zu beteiligen. In die Unterhaltskosten miteinbezogen sind auch die Aufwendungen für den Schneebruch.