Sachverhalt: Mit Mutationsurkunde Nr. 2619 vom 20. Dezember 1982 wurde das da- 2 mals X. gehörende Grundstück Nr. 2007 in der Gemeinde A. von 2‘113 m in 2 2 die drei Grundstücke Nr. 2007 (722 m ), Nr. 2011 (703 m ) und Nr. 2012 2 (688 m ) aufgeteilt. Die Parzelle Nr. 2012 war damals unbebaut. Auf der (neuen) Parzelle Nr. 2007 befand sich ein Teil einer Stützmauer, auf der Parzelle Nr. 2011 befanden sich der andere Teil der Stützmauer sowie 3 aneinandergebaute Garagen.