Stehen sich Miete und Eigentum gegenüber, ist es, wie der vorliegende Fall sehr schön zeigt, sehr wohl möglich, dass bei vergleichbarem Komfort grosse Differenzen bei den Kosten bestehen. Sind dagegen zwei Mietverhältnisse zu vergleichen, wird es in der Regel so sein, dass über das Zugestehen von ähnlichen Mietkosten beiden Parteien in etwa der gleiche Wohnkomfort ermöglicht wird. 4.5 Unter dem Titel „Arbeitsweg“ hat die Vorinstanz dem Berufungskläger einen Betrag von Fr. 340.25 angerechnet. Bei der Berechnung dieses Betrages ist sie von 230 Arbeitstagen im Jahr, 126.8 km Arbeitsweg pro Arbeitswoche und einem Ansatz von 70 Rappen pro Kilometer ausgegangen.