Ein Blick in die einschlägigen Wohnungsinseratseiten im Internet (z.B. Comparis, http://www.comparis.ch/immobilien; ImmoScout24, http://www.immo scout24.ch) macht aber deutlich, dass – auch wenn die Wohnung gewissen Ansprüchen genügen und daher einen gewissen Komfort aufweisen soll – eine solche günstiger zu finden ist als diejenige, welche sich der Berufungskläger nun leisten will. Mit einer Miete von Fr. 2‘940.00 ist die Wohnung des Berufungsklägers überdurchschnittlich teuer, was wohl an der Lage (Rosenberg St.Gallen) liegen dürfte. Sowohl in St.Gallen als auch an seinem ursprünglichen Wohnort in Teufen finden sich deutlich günstigere und dennoch komfortable Wohnungen.