Für die diagnostisch schwierige Erkennund Voraussehbarkeit der Hirnblutung spricht im Übrigen auch, dass Dr. G., Klinik für Neurochirurgie, welche die Ventrikeldrainage am 6. März 2000 (um 02:00 Uhr) im ausserkantonalen Zentrumsspital notfallmässig vornahm, diese als atypische intrazerebrale Blutung beschreibt, welche aus mehreren runden Formationen bestand, die ins Ventrikelsystem eingebrochen waren. Das führt insgesamt zum Schluss, dass der hypothetische Kausalzusammenhang zwischen der um 17:00 Uhr pflichtwidrig unterlassenen zusätzlichen Arztvisite und den nach der Notoperation verbliebenen gesundheitlichen Beeinträchti-