Ob aber die unterlassene Visite um 17:00 Uhr (an der die neurologische Symptomatik differentialdiagnostisch hätte erkannt und gewürdigt werden können) am Heilverlauf tatsächlich etwas geändert hätte, beurteilt Prof. B. in seiner Antwort zu Frage 5 zwar zunächst wörtlich auch als überwiegend wahrscheinlich, aber auf gerichtliche Nachfrage hin beziffert er die Wahrscheinlichkeit, dass dies zutrifft, dann doch wiederum nur auf >50–74 %. In seiner Antwort zu Frage 6.a (Wären die nach der Spitalentlassung noch aktenkundigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen geringer, gleich, oder gravierender ausgefallen wenn eine zusätzlich Visite um 17:00 Uhr stattgefunden