Die Antworten zu den Fragen und zu den Erläuterungsfragen sowie die dokumentierte Krankengeschichte lassen nun vorab darauf schliessen, dass die um 17:00 Uhr unterbliebene Arztvisite nicht als alleinige Ursache der aufgetretenen neuropsychischen Störungen und der Halbseitenlähmung, soweit diese später nicht noch abgeheilt sind, in Betracht fallen. Nachdem verschiedentlich davon die Rede ist, dass nachträglich wohl schon die um 10:00 Uhr aufgetretenen Symptome als Erstmanifestation einer intrazerebralen Hämorrhagie (ICH) beurteilt werden können, ist davon auszugehen, dass damit in diesem frühen Zeitpunkt die Schädigung der betroffenen Gehirnregi-