Für die strittige Frage, ob zwischen der um 17:00 Uhr pflichtwidrig unterlassenen zusätzlichen Arztvisite und dem Outcome (Schaden) ein hypothetischer Kausalzusammenhang besteht, kann aus den vorstehenden beiden Gutachten im Wesentlichen folgendes abgeleitet werden: 6.1.1 Die Antworten zu den Fragen und zu den Erläuterungsfragen sowie die dokumentierte Krankengeschichte lassen nun vorab darauf schliessen, dass die um 17:00 Uhr unterbliebene Arztvisite nicht als alleinige Ursache der aufgetretenen neuropsychischen Störungen und der Halbseitenlähmung, soweit diese später nicht noch abgeheilt sind, in Betracht fallen.