Fehlentwicklung auch entsprechend früher hätte angeordnet werden können und müssen. Wenn ja, stellt sich drittens die Frage, ob aus dem dann früher vorliegenden CT sich ergeben hätte, dass bereits damals eine Notwendigkeit zu einer Notoperation bestand und diese dann entsprechend früher hätte angeordnet werden können und müssen. Wären diese Fragen alle mit überwie- 74 B. Gerichtsentscheide 3627