Dass der Blutdruck abends jeweils um etwa 17:00 Uhr gemessen wird, und dass die Patientinnen beim Blutdruckmessen normalerweise erwachen (Angaben von Dr. A.), erscheint als überwiegend wahrscheinlich. Auch dass ein Ausbleiben der Aufweckreaktion aussergewöhnlich wäre und von der Pflegenden gegebenenfalls rapportiert worden wäre, dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit zutreffen; dies vermag aber am pflichtwidrigen Unterlassen der Arztvisite um 17:00 Uhr nichts zu ändern.