Zugestanden ist nun, dass der Auftrag zur Blutentnahme somit erst aufgrund der ärztlichen Visite um 20:00 Uhr erteilt wurde. Hingegen ist durch einen Eintrag in der Krankengeschichte belegt, dass die Pflegenden den Blutdruck auch an diesem Sonntag pflichtgemäss dreimal gemessen und unter der Rubrik „mo, mi, ab“ (morgen, mittags, abends) auch dokumentiert haben. Dass der Blutdruck abends jeweils um etwa 17:00 Uhr gemessen wird, und dass die Patientinnen beim Blutdruckmessen normalerweise erwachen (Angaben von Dr. A.), erscheint als überwiegend wahrscheinlich.