Dass das KAI bei der kontrollierten Person jeweils für verschiedene Spezialbehörden Kontrolltätigkeiten ausübt, bedingt nun in der Tat eine, einem Anwalt vergleichbare Erfassung des Aufwandes, da beide im Tages- oder Wochenverlauf jeweils für verschiedene "Mandanten" tätig sind. Diese Aufwanderfassung mag kompliziert erscheinen, ist nun aber die Kehrseite der vom BGSA angestrebten Vereinfachung, dass den kontrollierten Personen jeweils nur eine Behörde (das KAI) stellvertretend für die verschiedenen Spezialbehörden entgegentritt.