B. Gerichtsentscheide 3626 die Angabe von Dr. E. betreffend Arbeitsunfähigkeit zu wenig genau, da nicht zwischen der bisherigen und einer leidensadaptierten Tätigkeit differenziert wird. In Anbetracht dessen ist auch eine Leistungspflicht der Beklagten 2 und 3 zu verneinen und die Klage deshalb insgesamt abzuweisen. OGer, 20.08.2014 3626 Bekämpfung der Schwarzarbeit. Grundlage und Bemessung der vom kantonalen Arbeitsinspektorat für seine Kontrolltätigkeit dem fehlbaren Arbeitgeber auferlegten Gebühren.