Mit Verlaufsbericht vom 11. Januar 2010 meinte Dr. E. hingegen, sein Patient sei wegen einer panischen Reaktion auf das Kolonkarzinom und einer zunehmenden undifferenzierten Kollagenose an Händen und Füssen seit 30. September 2007 arbeitsunfähig. In erster Linie ist bezüglich dieses Zeugnisses darauf hinzuweisen, dass es nicht echtzeitlich, sondern rückwirkend über mehr als zwei Jahre ausgestellt wurde und auch keine besonderen Umstände betreffend Verzicht auf eine Echtzeitlichkeit vorliegen, so dass es für die vorliegenden Belange nicht beweistauglich sein kann.