igen Arbeitsunfähigkeit ab diesem Zeitpunkt bis zum 30. April 2006 und von einer 50 %-igen im Mai 2006, jedoch von einer vollen Arbeitsfähigkeit ab Juni 2006 aus. Die Kündigung durch die Schreinerei C. erfolgte mit Schreiben vom 12. Juni 2006 auf Ende September 2006, wobei als Grund wiederholte Meinungsverschiedenheiten genannt wurden. Überdies meinte die ehemalige Arbeitgeberin auf Anfrage der IV-Stelle vom 6. August 2009, dass der Versicherte von Anfang Juni bis Ende September 2006 voll leistungsfähig gewesen sei, jedoch noch 31 Tage Ferien bezogen habe.